Dichtung und Sanierung für denkmalgeschützte Fenster und Türen
Die Sanierung oder Renovierung von denkmalgeschützten Häusern ist insofern problematisch, weil die ursprüngliche Substanz inklusive des äußeren Erscheinungsbildes – das betrifft auch Fenster und Türen – erhalten bleiben muss und dennoch eine normale Abdichtung des Gebäudes mit dem heute üblichen Wärmeschutz erwartet wird. Hierfür gibt es übrigens eine gesonderte Förderung der KfW zusätzlich zur steuerlichen Förderung der Sanierung.
Vorab die gute Nachricht: Mit der richtigen Art der Tür- und Fensterdichtung gelingt das Vorhaben.
Generelle Anforderungen beim Denkmalschutz
Wenn ein Gebäude denkmalgeschützt ist, fördert das Finanzamt sehr großzügig Sanierungsmaßnahmen. Vermieter können über die sogenannte Denkmal-Afa über insgesamt 12 Jahre 100 Prozent der Erwerbskosten (inklusive Sanierungskosten!) steuerlich absetzen, Selbstnutzer über zehn Jahre insgesamt 90 Prozent. Diese Förderung gibt es nur, wenn die Auflagen des Denkmalschutzes komplett eingehalten werden. Es dürfen also beispielsweise in ein historisches Haus keine modernen Fenster oder Türen eingebaut werden, sie würden nicht ins Bild passen. Hinzu kommt die Förderung durch die KfW, die auch bei einer Renovierung fließen kann, wenn das Objekt hinterher die modernen Auflagen an die Wärmedämmung erfüllt. Hierzu ist die richtige Dichtung – vor allem diejenige von Fenstern und Türen – die entscheidende Voraussetzung.
Es gibt grundsätzlich die beiden Szenarien, dass vollkommen neue Fenster und Türen eingebaut werden, die aber dem historischen Vorbild entsprechen müssen, oder dass die historischen Bauteile noch so gut erhalten sind, dass sie – gegebenenfalls mit neuer Verglasung – immer noch nutzbar sind. Sie brauchen dann aber in aller Regel eine neue Fenster- und/oder Türdichtung. Beim Szenario 1 (vollkommen neue Türen und Fenster) kommen Nachbauten nach historischem Vorbild zum Einsatz, die über eine moderne Dichtung verfügen. Beim Szenario 2 müssen die richtigen Dichtungen für die historischen Teile gefunden werden.
Einbau der Dichtungen
Wenn ein Fenster denkmalgeschützt ist, weil es aus einer historischen Epoche stammt, lässt es vergleichsweise viel Luft und Wärme durch.
Der Grund: Es fehlen bei solchen Fenstern die Dichtungen zwischen den Blend- und den Flügelrahmen, diese sind eine Erfindung der Neuzeit. Daher ist bei einem historischen Modell auf jeden Fall eine neue Fensterdichtung erforderlich, die übrigens auch den Schallschutz verbessert. Vielfach handelt es sich um Kastenfenster oder ähnliche Modelle. Das nachträgliche Einkleben oder Einfräsen von Dichtungen erlaubt der Denkmalschutz (dasselbe gilt für jede Türdichtung im Haus). Geeignet sind für diesen Zweck Schlauchdichtungen. Für den Einbau ist eine Fräsung nötig. Wer selbst saniert, sollte die technischen Details kennen. Fachfirmen verleihen nämlich geeignete Einfräsmaschinen, zu denen ein bestimmter Fräsaufsatz gehört.
Es handelt sich um die
- Anker-,
- Tannenbaum- oder
- Schwalbenschwanzfräsung.
Am gängigsten ist die Tannenbaumfräsung mit einem Schlauchdurchmesser der Dichtungen zwischen 6,5 und 8,0 mm. Es gibt die Dichtungen in fast jeder Farbgebung, sodass auch in dieser Hinsicht die Denkmalschutzauflagen eingehalten werden.