Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Für erneuerbares Heizen gelten ab 2023 neue energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude in privater und/oder gewerblicher Nutzung. Zuständiges Ministerium für die Gesetzesinhalte ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Laut Gesetz zur Gebäudeenergie müssen Neubauten mindestens teilweise Haustechnik zur Verwendung regenerativer Energie zu Heiz- und Kühlzwecken vorweisen, während bei Altbauten für umweltfreundliche Energieeffizienz vorhandene Technik nachgerüstet oder ausgetauscht wird.
Für welche Gebäude gilt das Gesetz zur Gebäudeenergie 2023?
Neubauten werden ab 2023 bereits mit Heiz- und Klimatisierungslösungen durch regenerative Energien (erneuerbare Energien) geplant und gebaut. Altbauten müssen mindestens modernisieren, bestenfalls durch Komplettsanierung die Gesetzesziele erreichen. Dies genau ist nach Alter, Zustand und Ausstattung der Gebäudetypen zu beachten:
Gültigkeit des Gesetzes für Altbauten
In Bestandsbauten müssen Heizkessel nach 30 Jahren komplett ausgetauscht werden. Ausnahmen sind nach einer Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger für Brennwert- und Niedertemperaturkessel möglich. Die Modernisierung mit einer Wärmepumpe als Heizung, Dämmen und Dichtungswechsel für weniger und geringere Wärmebrücken an Heizungs- und Wasserrohren, Geschossdecken sind ebenfalls nach dem Gebäudeenergiegesetz ab 2023 vorgeschrieben.
Bestimmungen für Neubauten
Neubauten müssen gemäß diesen Bestimmungen deutlich umfangreicher regenerative Energien nutzen. Ihre Ausstattungseinstufung richtet sich nach den Berechnungen des Verbrauchs an Primärenergie sowie der Menge zulässiger Treibhausgase durch die gewählte Heizmethode. Vorausschauend für neue Gesetzesänderungen beraten sind Hausplaner damit, ihre Installationen nicht am oberen Grenzwert des Primärenergieverbrauchs, sondern zusammen mit den CO₂-Emissionen deutlich niedriger zu wählen.
Gebäude, auf die das Gesetz zur Gebäudeenergie nicht zutrifft
Nicht vom Gesetz mit energetischen Vorgaben betroffen sind:
- Stallanlagen und Gewächshäuser
- Technische Installationen für Produktionsprozesse im Gebäudeinnern
- Provisorische Gebäude für eine voraussichtliche Nutzungsdauer unter zwei Jahren
- Traglufthallen und Zelte
- Unterirdische und permanent offen gehaltene Gebäude
- Religiös erbaute, bereit gestellte und genutzte Gebäude
Durch Dichtungswechsel Energieeffizienz in Gebäuden über vorgeschriebene Grenzwerte hinaus verbessern
Manche Heiz- und Sanitärinstallationen in Altbauten sind noch intakt und erlaubt. Dennoch bedeuten undichte Stellen Wärmeverlust und somit mehr Energieverbrauch, höhere Emission von Treibhausgasen und definitiv höhere Energiekosten für die dauerhafte Beheizung und Klimatisierung. Dikara schickt gerne vor dem Kauf Musterdichtungen zum Kunden, um genau passende für jede Kontaktstelle im Installationssystem auszusuchen. Die einfache Sanierungsmaßnahme hilft dabei, die Prüfung durch den Bezirksschornsteinfeger mit guten Bescheinigungen zu bestehen. Soll ein Gebäude nach diesem umfassenden Dichtungswechsel vermietet oder umgenutzt werden, bekommt es viel leichter den gesetzlich vorgeschriebenen Energiepass.
Fazit:
Laut GEG 2023 müssen Heizung und Klimatisierung in Bestandsgebäuden saniert werden. Neubauten bekommen eine Baugenehmigung nur, wenn die Planung anteilig Heizen mit regenerativen Energien beinhaltet. Eine kostengünstige, effektive und langfristig kostensparende Maßnahme ist der Dichtungswechsel in Altbauten.